Betriebliche Weiterbildung

12.03.2003 Systematisch organisieren und gestalten

Mit dem Tarifvertrag zur Qualifizierung vom 19. Juni 2001 haben wir gute Voraussetzungen geschaffen, um in Sachen betriebliche Weiterbildung einen Schritt nach vorne zu tun. Weiterbildung braucht Rahmenbedingungen und verbindliche Ansprüche - diese haben wir durchgesetzt. Inwieweit der Tarifvertrag die Weiterbildungspraxis und die Möglichkeiten für die Beschäftigten tatsächlich verbessert, ist allerdings in erster Linie von der Umsetzung im Betrieb abhängig. Das ist mit großen Herausforderungen für die IG Metall, die Betriebsräte und die Vertrauensleute verbunden. Es gilt, den Tarifvertrag mit Leben zu füllen, auch weil die Qualifikation eine zunehmend wichtige Bedeutung für die Beschäftigten hat; sie entscheidet beispielsweise über Verdienst- und Entwicklungschancen, die Qualität der Arbeit und über die Beschäftigungsfähigkeit.

Letzte Änderung: 21.11.2007