Erste Warnstreiks in Stuttgart

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30.04.2013 Am 2. Mai Warnstreiks im Mercedes-Benz Werk Sindelfingen und bei Porsche

"Die Forderung der IG Metall in der laufenden Tarifrunde lautet 5,5 Prozent. Wenn die Arbeitgeber den Beschäftigten ein Volumen von 1,9 Prozent für 13 Monate anbieten, lautet die Antwort der IG Metall Stuttgart darauf massive Warnstreiks", erklärt Uwe Meinhardt, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Stuttgart. "Deshalb rufen wir die Beschäftigten gleich nach Ende der Friedenspflicht zu Warnstreiks auf."

Den Auftakt macht die Nachtschicht im Mercedes-Benz Werk in Sindelfingen. Es ist in der Tarifrunde 2013 die erste Kundgebung in Baden-Württemberg.

Mercedes-Benz Werk Sindelfingen am
Donnerstag, 2. Mai 2013 um 3.15 Uhr
in der Benzstraße in Sindelfingen, Tor 7

Am gleichen Tag wird die Früh- und Normalschicht des Werkes zu einem Warnstreik aufgerufen.

Mercedes-Benz Werk Sindelfingen am
Donnerstag, 2. Mai 2013 um 9.15 Uhr
in der Benzstraße in Sindelfingen, Tor 7/Tor 16

Auf der Kundgebung sprechen Jörg Hofmann, Bezirksleiter IG Metall Baden-Württemberg, Erich Klemm, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Daimler AG und Betriebsratsvorsitzender des Werkes in Sindelfingen, Ergun Lümali, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender des Werkes und Uwe Meinhardt, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Stuttgart.

Zeitgleich ruft die IG Metall Stuttgart die Beschäftigten der Porsche AG in Zuffenhausen, Sachsenheim und Weissach auf.

Porsche AG in Zuffenhausen
Donnerstag, 2. Mai 2013 um 9.05 Uhr
in der Schützenbühlstraße in Stuttgart-Zuffenhausen, direkt neben dem Porscheplatz.

Es spricht Uwe Hück, Konzernbetriebsratsvorsitzender der Porsche AG.

Die IG Metall Stuttgart setzt ihre Warnstreiks am 7. Mai 2013 fort. Im Fokus stehen dann die Automobilzulieferer und der Maschinenbau.

5,5 Prozent für zwölf Monate fordert die IG Metall für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie. Die Arbeitgeber bieten zwei Nullmonate und dann 2,3 Prozent für elf Monate. Das wären 1,9 Prozent mehr Entgelt für die Laufzeit.

Letzte Änderung: 30.04.2013