Altersteilzeit für Textil-Bekleidung
Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit für die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ist Ende 2009 ausgelaufen. Die Arbeitgeber haben sich gegen eine tarifliche Altersteilzeitregelung ausgesprochen und verweigern jede Regelung
zum Altersausstieg. Dennoch sind weiterhin Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit oder individuelle Altersteilzeitverträge nach dem Altersteilzeitgesetz möglich.
Aber ACHTUNG: Ohne Tarifvertrag ist eine Altersteilzeit-Verblockung über drei Jahre nicht mehr zulässig. Außerdem fallen die materiellen Bedingungen auf die gesetzlichen Mindestbedingungen zurück.
Ohne tarifvertragliche Regelung sind nach wie vor verschiedene Modelle der Altersteilzeit möglich. So ist Ende des letzten Jahres nicht die gesetzliche Altersteilzeit oder das Altersteilzeitgesetz ausgelaufen, lediglich die Fördermöglichkeit nach dem Altersteilzeitgesetz ist weggefallen. Das bedeutet, dass neue Altersteilzeitfälle ab 2010 nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert werden.
Bis Ende 2010 hatte die BA die im Altersteilzeitgesetz vorgesehene (Mindest-) Aufstockung beim Entgelt und bei der Rente übernommen. Voraussetzung war, dass der freiwerdende (Altersteilzeit-) Arbeitsplatz von einem Arbeitslosen oder einem zuvor Ausgebildeten besetzt wurde. Der Wegfall der gesetzlichen Förderung war Anlass für die Arbeitgeber der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie, eine tarifliche Regelung zu verweigern, obwohl bis Ende 2009 nur ein Drittel der Arbeitgeber die gesetzliche Förderung überhaupt in Anspruch genommen hatten.
Trotz Wegfall der gesetzlichen Förderung und der tariflichen Regelung zur Förderung der Altersteilzeit gilt das Altersteilzeitgesetz weiter und die Inanspruchnahme der Altersteilzeit ist möglich. Bei der Altersteilzeit existieren zwei Modelle: das Gleichverteilungs- und das Blockmodell.
Nähere Detail finden sich für Mitglieder auf der Seite der IG Metall unter Tarife.
Letzte Änderung: 26.08.2010