Leiharbeiter bleiben Leiharbeiter

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14.07.2010 Leiharbeit ist keine Beschäftigungsbrücke sondern nur ein schmaler Steg. Lediglich sieben Prozent aller Leiharbeiter wechseln laut IAB-Studie in eine Festanstellung.

Laut der aktuellen Untersuchung vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bleibt die Mehrheit als Leiharbeiter beschäftigt.

In Deutschland sind mit dem Ende der Krise bereits wieder rund 750.000 Menschen als Leiharbeiter beschäftigt. Was viele befürchtet hatten: Leiharbeit ist eben kein Weg in reguläre Beschäftigung, sondern dient vor allem zur Kostensenkung in der Personalpolitik vieler Unternehmen. Detlef Wetzel, erklärte gegenüber "fr-online": "Das IAB bestätigt: Leiharbeit ist keine Brücke in nachhaltige Beschäftigung. Allenfalls ein wackeliger schmaler Steg."

Was ist dann überhaupt das Ziel von Leiharbeit?
Mit Leiharbeit versuchen viele Unternehmen, bestehende Tarifverträge zu umgehen. Sie müssen Arbeitnehmern, die nicht fest angestellt sind, nicht den geltenden Tariflohn bezahlen. Statt dessen erhalten Leiharbeiter laut IAB-Studie oft bis zu einem Viertel weniger Gehalt für die gleiche Arbeit. Dieses Vorgehen wird als Lohndumping durch die Arbeitgeber bezeichnet. Wetzel dazu: "Sie nutzen mit Leiharbeit ein Instrument, das Arbeitnehmer nicht nur in prekäre Beschäftigung, sondern auch in Armut trotz Arbeit führt."

Die Leiharbeit ist regional unterschiedlich verteilt. Bei den Bundesländern liegt Bremen an der Spitze dieser Skala mit einem Anteil von 3,7 Prozent Leiharbeitern an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Doch die Auswertung nach Bundesländern zeigt ein geschöntes Bild: In Regionen und Städten, die industriell geprägt sind, spielt Leiharbeit eine weit größere Rolle. Dort arbeiteten im Juni 2008 bereits sechs bis zwölf Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für eine Verleihfirma.

Was kann dagegen unternommen werden?
Die Bundesregierung kann das Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz entsprechend überarbeiten. Dazu laufen bereits die Gespräche. Für Wetzel ist klar: "Leiharbeit muss wieder zeitlich begrenzt werden und Leiharbeiter müssen für die gleiche Arbeit auch das gleiche Geld erhalten. Derzeit werden Leiharbeiter zum Teil bis zu einem Jahr auf einer Stelle eingesetzt und schlechter bezahlt. Das ist dann eindeutig Missbrauch von Leiharbeit.



Zum Begriff:
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer, Leiharbeitsverhältnis und Verleiher sind die Begriffe des Gesetzgebers.
Die Branche selbst spricht von Zeitarbeit.
Die Begriffe Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung sind synonym.

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Leiharbeit steigt wieder

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Leiharbeit in den Bundesländern

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IAB Kurzbericht 13/2010

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Letzte Änderung: 14.07.2010