Resolution zum Progressionsvorbehalt

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25.01.2010 ... von Delegiertenversammlung in Göppingen-Geislingen verabschiedet

Viele Beschäftigte leiden durch Kurzarbeit massiv unter Entgelteinbußen. Um eine Doppelbelastung zu verhindern, fordert die IG Metall den Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in Kurzarbeit auszusetzen. Damit soll verhindert werden, dass neben den Einbußen durch Kurzarbeit auch noch eine Steuernachzahlung im Folgejahr anfällt. Denn, obwohl Kurzarbeitergeld zunächst steuerfrei ist, werden die steuerpflichtigen Einkünfte beim Lohnsteuerjahresausgleich mit dem Steuersatz besteuert, der sich ergeben würde, wenn auch die steuerfreien Leistungen besteuert würden.

Die neue Bundesregierung hat vor der Wahl von Steuererleichterung für die Bürgerinnen und Bürger gesprochen. Jetzt besteht die Möglichkeit diese Versprechen direkt umzusetzen. Statt einseitig Unternehmen zu entlasten, kann die Bundeskanzlerin, hier zeigen, wie ernst sie es meint.

Die von der Delegiertenversammlung der IG Metall Göppingen-Geislingen am 03.12.2009 verabschiedeten Resolution findet sich im Anhang. Die Forderung richtete sich an die Bundesregierung und an die Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen. Die bisher eingegangen Antwortschreiben finden sich ebenfalls im Anhang.

Anhänge:

Anwort Linke

Anwort Linke

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Antwort CDU

Antwort CDU

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Resolution

Resolution

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Letzte Änderung: 28.01.2010