Kurzarbeiterregelung verlängert

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08.07.2010 In diesem Jahr kann noch für 18 Monate Kurzarbeit beantragt werden. Erstattung der Sozialbeiträge bis März 2012 möglich.

Der Bundestag hat dem Gesetz für bessere Beschäftigungschancen zugestimmt. Bewährte Arbeitsmarktinstrumente, wie das Kurzarbeitergeld und der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer, werden damit verlängert. Berufseinsteiger sollen leichter in den Arbeitsmarkt finden.

Betriebe können in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt dabei einen Teil des Lohnes. In den ersten sechs Monaten trägt die BA die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge - ab dem siebten Monat sogar komplett.

Diese bislang bis Ende 2010 befristete Erstattungssonderregelung wird durch das Beschäftigungschancengesetz um 15 Monate verlängert. Sie gilt jetzt bis Ende März 2012.

Zum Gesetz gehören außerdem verschiedene befristet geltende arbeitsmarktpolitische Instrumente für ältere Beschäftigte und Berufseinsteiger.

So werden bis Ende 2011 verlängert:
* die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Unternehmen,
* der Eingliederungszuschuss für Ältere,
* die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer.

Für Berufseinsteiger werden folgende Regelungen bis Ende 2013 verlängert:
* die Regelung zur erweiterten Berufsorientierung,
* der Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe.

Dadurch kann die Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen über vier Wochen hinaus und während der Unterrichtszeit gefördert werden.

Der Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe wird verlängert, damit sie gegebenenfalls ihre Ausbildung an anderer Stelle beenden können. Denn die Gefahr der krisenbedingten Insolvenz ist noch nicht gebannt. Im Jahr 2009 wurden immerhin 2.456 Ausbildungsboni in Insolvenzfällen bewilligt.

Geändert wurde auch die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und das Transferkurzarbeitergeld. Damit soll eine schnellere Vermittlung der ArbeitnehmerInnen in den regulären Arbeitsmarkt erreicht werden. Da eine schnelle Vermittlung häufig die Vermittlung an Zeitarbeitsfirmen bedeutet, ist ein nachhaltiger Erfolg zweifelhaft. Die aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegt, dass nur sieben Prozent aller Leiharbeiter in eine Festanstellung wechseln. Die Mehrheit bleibt als Leiharbeiter beschäftigt.

Letzte Änderung: 14.07.2010