Was sind Remanenzkosten?

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12.12.2009 Warum Lohnkosten bei Kurzarbeit nicht proportional sinken, Kurzarbeit sich aber trotzdem rechnet

Der Begriff Remanenzkosten schwirrt überall dort durch die Kalkulationen, wo kurzgearbeitet wird. Dahinter verbirgt sich Folgendes: Die Lohnkosten für Beschäftigte in Kurzarbeit sinken nicht proportional zu den wegfallenden Arbeitsstunden. Es fallen die sogenannten "remanenten" Kosten an, die dem Arbeitgeber bleiben. Sie können von drei Kostenfaktoren beeinflusst werden:

  1. tarifliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, die der Arbeitgeber zahlt
  2. Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten zu 50 Prozent trägt
  3. weitere Entgeltbestandteile, die in voller Höhe erhalten bleiben, zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Remanenzkosten kann ein Unternehmen konkret berechnen: Angenommen, ein Mitarbeiter "kostet" normalerweise 28,61 Euro pro Stunde. Dabei werden alle Lohnbestandteile innerhalb eines Jahres zugrunde gelegt. Geht er in Kurzarbeit, so verbleiben dem Arbeit­geber von diesem Betrag 35 Prozent Remanenzkosten, also gut 10 Euro pro entfallener Stunde. Nach einem halben Jahr Kurzarbeit sinken sie auf 24 Prozent, da die Sozialversicherungsbeiträge dann zu 100 Prozent von der Agentur für Arbeit kommen.

Ist Kurzarbeit zu teuer? Die Remanenzkosten allein rechtfertigen aber nicht zu sagen "Kurzarbeit ist uns zu teuer". Denn der Unternehmer muss ihnen die Kosten gegenüberstellen, die durch Entlassungen mit Abfindungen entstehen würden. Und die hätte, wenn er nach einer Entlassungswelle wieder neue Mitarbeiter mühsam suchen und anlernen müsste (sogenannte Opportunitätskosten).

Für die IG Metall bleibt die Kurzarbeit daher das beste Instrument in der Krise. Die Lösung für Betriebe, die Kurzarbeit ausgeschöpft haben, sieht die IG Metall in neuen Tarifverträgen zur Beschäftigungssicherung.

Bei ihrer Anwendung entstehen keine Remanenzkosten, weil alle Entgeltbestandteile proportional zur Arbeitszeit sinken.

Quelle:
IAB-Kurzbericht 17/2009
Institut dür Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, einer Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit

Letzte Änderung: 12.02.2010